
AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Biopolsterei Amden
1 Allgemeines
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit der Biopolsterei Amden. Diese Bedingungen sind integrierender Bestandteil aller Lieferungen seitens Biopolsterei Amden. Abweichungen von diesen Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit Biopolsterei Amden diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.
2. Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung
Die Angebote von Biopolsterei Amden sind freibleibend. Dies gilt insbesondere auch bezüglich Preisen, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten. Der Besteller ist an seinen Auftrag gebunden. Biopolsterei Amden ist erst mit ihrer schriftlichen Auftragsbestätigung gebunden. Kundenspezifische Werksaufträge können produktionsbedingt Mengenabweichungen gegenüber der Auftragsbestätigung aufweisen. Es gilt Liefermenge als Verrechnungsmenge.
3. Produkte/Masse/Qualität
Ohne spezielle schriftliche Vereinbarung liefert Biopolsterei Amden die Produkte und das Material in handelsüblicher Qualität und den Werkstoleranzen. Biopolsterei Amden prüft die Eignung der von ihr vertriebenen Produkte und Materialien für den Verwendungszweck des Kunden nicht. Dieser erklärt, hinreichende Kenntnisse über die Produkte von Biopolsterei Amden und über deren Handhabung zu besitzen. Abbildungen, Massangaben, Gewichte sowie alle anderen technischen Angaben in Prospekten, allgemeinen Unterlagen und dergleichen sind unverbindlich. Es gelten ausschliesslich die Angaben in der Auftragsbestätigung.
4. Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Mehrwert- und sonstige Steuern oder Abgaben sowie ohne Verpackungs- und Transportkosten. Es gelten die Preise gemäss schriftlicher Auftragsbestätigung, welche sich grundsätzlich auf die bei Bestellungseingang gültigen Listenpreise abstützen. Biopolsterei Amden ist überdies berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen, wenn nach Vertragsabschluss Umstände eintreten, durch die sich die Kosten bei Biopolsterei Amden erhöhen
insbesondere durch Verteuerung von Rohstoffen oder Handelswaren sowie Steigerung von Lohn, Energie etc. (sog. clausula rebus sic. stantibus).
5. Lieferfrist
Die angegebenen Lieferfristen sind als annähernd zu betrachten und verstehen sich im Prinzip vom Datum des Eingangs der Bestellung ab Werk. Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Auch im Falle verspäteter Lieferung ist der Besteller verpflichtet, die Ware abzunehmen, sofern er nicht vorgängig eine angemessene Nachlieferfrist von wenigstens 14 Tagen angesetzt und nach deren Ablauf auf die Lieferung verzichtet hat. Rohmaterialmangel, Betriebsstörungen, Fälle sonstiger höherer Gewalt und überhaupt Gründe ausserhalb des Einflussbereichs von Landolt (z.B. Einfuhrschwierigkeiten, Verzug von Drittlieferanten) entbinden diese für die Dauer solcher Behinderungen und deren Folgen von den eingegangenen
Lieferverpflichtungen, ohne dass dem betreffenden Besteller ein Schadenersatz zusteht.
6. Gewährleistung
Allfällige Beanstandungen (Sachmängel, Falschlieferung) der Ware sind innert 7 Kalendertagen seit Empfang der Ware mit Einschreibebrief oder E-Mail zur Kenntnis zu bringen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt jede Gewährleistung, vorbehältlich Abs. 2 hiernach. Wird die Lieferung ohne Prüfung verarbeitet, entfällt jegliche Gewährleistung. Beanstandete Ware darf ohne ausdrückliche Freigabe durch Landolt nicht verarbeitet werden. Andernfalls entfällt auch diesbezüglich die Gewährleistung.
Nicht sofort erkennbare Mängel (sog. versteckte Mängel) sind Biopolsterei Amden sofort nach Entdeckung mit Einschreibebrief oder E-Mail mitzuteilen. Andernfalls entfällt auch diesbezüglich die Gewährleistung. In jedem Fall verwirken jegliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche aus Lieferungen nach Ablauf eines Jahres seit Ablieferung.
Biopolsterei Amden leistet Gewähr, dass die gelieferten Produkte bei normalem Gebrauch frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Von der Gewährleistung vollumfänglich ausgeschlossen sind Mängel, die infolge natürlicher Abnützung, übermässiger Beanspruchung, unsachgemässer Verwendung, mangelhafter Wartung oder anderer nicht von Biopolsterei Amden zu vertretender Gründe entstanden sind. Bei begründeter Reklamation wird nach Wahl von Landolt gegen Rückgabe der beanstandeten Ware entweder kostenfrei Ersatz (entweder Neuware oder korrigierte Ware) geliefert oder der fakturierte Preis gutgeschrieben. Jede weitere vertragliche oder ausservertragliche Haftung von Biopolsterei Amden, insbesondere jene für Mängelfolgeschäden, wird - soweit gesetzlich zulässig - ausdrücklich ausgeschlossen. Namentlich besteht kein Anspruch auf Ersatz von Schäden, welche nicht an den Produkten selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie indirekte oder direkte Folgeschäden.
Dem Besteller wird sodann die Haftung gegenüber Dritten aus Schadenereignissen, die mit der Lieferung im Zusammenhang stehen, im gesetzlich zulässigen Umfang überbunden. Wird Biopolsterei Amden aus einem solchen Ereignis in Anspruch genommen, so steht ihr für sämtliche Aufwendungen das Rückgriffsrecht gegen den Besteller zu. Das Rückgriffsrecht des Bestellers gegen Biopolsterei Amden nach Art. 50 und 51 OR wird wegbedungen.
7. Produktehaftpflicht
Alle Ansprüche aus Produktehaftpflicht werden wegbedungen, sofern und soweit dies nach der anwendbaren Rechtsordnung zulässig ist. Für Schadenersatzansprüche haftet Biopolsterei Amden nur, wenn der Schaden seitens Biopolsterei Amden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Dies gilt auch für jedes Organisationsverschulden. Die Haftung für Mängelfolgeschäden aller Art wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Die gilt insbesondere für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt das Eigentum von Biopolsterei Amden bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Der Besteller ermächtigt Biopolsterei Amden, den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Registeramt eintragen zu lassen und während dieser Zeit, auf Kosten des Bestellers, eine Versicherung gegen all in Betracht kommenden Risiken abzuschliessen. Sollte am Sitz des Bestellers ein Eigentumsvorbehalt nicht eingetragen werden können, ist Biopolsterei Amden berechtigt, auf Kosten des Bestellers alle rechtlichen und tatsächlichen Vorkehrungen zu treffen, damit zu Gunsten von Biopolsterei Amden eine dem Eigentumsvorbehalt vergleichbare Wirkung erzielt wird.
Verarbeitet der Besteller die Lieferung mit eigenen oder fremden Sachen, wird Biopolsterei Amden Miteigentümerin an der Verarbeitungssache im Verhältnis des Wertes der Lieferung zum Wert der eigenen oder der fremden Sache. Im Übrigen tritt der Besteller alle bestehenden und zukünftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren an Biopolsterei Amden ab. Der Besteller hat Biopolsterei Amden von den entsprechenden Forderungsverhältnissen zeigerecht Kenntnis zu geben.
Biopolsterei Amden ist jederzeit zur Anzeige der Abtretung (Notifikation) berechtigt.
9. Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungen von Biopolsterei Amden sind innert 30 Tagen, vom Ausstelldatum an gerechnet, zahlbar. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist tritt der Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzug läuft ein Verzugszins von 6% p.a. Solange sich ein Besteller in Verzug befindet, kann Biopolsterei Amden weitere Lieferungen bis zur Zahlung verfallener Rechnungen zurückbehalten oder gänzlich auf weitere Lieferungen verzichten oder solche von Vorauszahlungen abhängig machen. Bei Annahmeverzug durch den Besteller wird der Gesamt- bzw. Rechnungsbetrag sofort fällig. Der Besteller ist nicht berechtigt, mit irgendwelchen
Gegenforderungen zu verrechnen.
10. Höhere Gewalt, Nutzen und Gefahr
Biopolsterei Amden haftet nicht bei höherer Gewalt wie z.B. bei kriegerischen Ereignissen, Naturkatastrophen, Boykott, Streik, Betriebsstörungen, Fabrikationseinstellung, Materialmangel etc. oder rechtlicher Unmöglichkeit.
Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Besteller erfolgt im Zeitpunkt der Übernahme durch den Besteller oder im Zeitpunkt der Übergabe der Lieferung an einen Frachtführer oder Spediteur. Von diesem Zeitpunkt an wird die Lieferung auf Gefahr des Bestellers gelagert. Eine allfällige Versicherung ist Sache des Bestellers. Wird die Sache von Biopolsterei Amden versichert, ist diese berechtigt, die dadurch entstandenen Kosten dem Besteller weiter zu belasten. Zur Beweissicherung hat der Besteller Beschädigungen an der Lieferung oder Verlust derselben während des Transportes bei Übernahme der Lieferung
auf dem Frachtbrief bzw. der Warenannahmebestätigung schriftlich zu vermerken.
11. Änderungen
Biopolsterei Amden behält sich vor, diese Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
12. Verbindlicher Originaltext
Falls sich zwischen den deutschen und allenfalls in anderen Sprachen abgefassten Verkaufs- und Lieferbedingungen Differenzen ergeben sollten, gilt der deutsche Originaltext.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen/Leistungen ist der Sitz der Biopolsterei Amden.
14. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für die Beurteilung aller Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Biopolsterei Amden zuständig. Biopolsterei Amden ist indessen berechtigt, den Besteller an dessen gesetzlichem Gerichtsstand ins Recht zu fassen
Alle Geschäftsbeziehungen zwischen Biopolsterei Amden und dem Besteller unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Anwendung der Bestimmungen des einheitlichen Kaufrechts (UN-Kaufrecht, Wiener-Kaufrecht) wird ausdrücklich wegbedungen.